von Dr. Franziska Brantner, 04.03.2011

Die humanitäre Katastrophe in Libyen nimmt Tag für Tag dramatischere
Ausmaße an. Die internationale Gemeinschaft kann dem nicht tatenlos
zusehen. Die jetzt verabschiedeten Sanktionen und das Waffenembargo sind
ein richtiger Schritt in diese Richtung.

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat angedeutet, dass es sich
um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handeln kann und der internationale
Strafgerichtshof ermittelt schon aufgrund von Verbrechen gegen die
Menschlichkeit. Verbrechen gegen die Menschlichkeit fallen in die Kategorie
von Verbrechen und Situationen, für die die 2005 einstimmig von den Vereinten
Nationen angenommenen Schutzverantwortung “Responsibility to Protect”
greift. Diese ist relativ eng gefasst und umfasst, vorausgesetzt alle friedlichen
Mittel sind ausgeschöpft, die Möglichkeit der Internationalen Gemeinschaft
gegen Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
und ethnische Säuberungen auch mit militärischen Mitteln vorzugehen. In
diesen Fällen kann der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, gegebenenfalls
in Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen, Schritte ergreifen, um diese
Verbrechen zu stoppen. Eine Möglichkeit dafür sind Flugverbote. Was
bedeuten diese für Libyen, was sind Risiken und Vorteile?

Ein erfolgreich durchgesetztes Flugverbot hätte sowohl militärische als auch
politische Auswirkungen. Militärisch gesehen könnte ein Flugverbot Angriffe auf
Zivilisten aus der Luft unterbinden. Darüber hinaus würde es die Versorgung
und Verlegung von Gaddafis Truppen innerhalb des Landes und eventuelle
Gegenangriffe erschweren. Ebenso würde der Zustrom von Söldnern und die
weitere Lieferung von Waffen nach Libyen behindert werden. Aus politischer
Sicht würde ein solches Eingreifen der internationalen Gemeinschaft den
verbliebenen Unterstützern Gaddafis ihre Isolation verdeutlichen und eine
schnellstmögliche Abkehr von dem Diktator nahelegen. Die Einrichtung und
Durchsetzung eines Flugverbots ist allerdings nicht ohne Risiko. Einige
grundlegende Fragen müssen geklärt werden:

Mandatierung und politische Unterstützung

Die Einrichtung eines Flugverbots muss durch ein klares Mandat
des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gedeckt sein um
völkerrechtskonform zu sein. Sie benötigt meiner Meinung nach darüber hinaus
die ausdrückliche politische Unterstützung der Arabischen Liga und wenn
möglich der Afrikanischen Union. Dies ist essentiell, um etwaiger Propaganda
Gaddafis in Richtung einer westlichen Verschwörung gegenüber Libyen oder
der arabischen Welt von vornherein den Wind aus den Segeln zu nehmen. Die
Frage der westlichen Einmischung ist zwiespältig. Einerseits besteht das große
Risiko, dass die bis jetzt hauptsächlich internen Revolutionen, die trotz der
langjährigen Unterstützung der Europäer für ihre Herrscher stattgefunden
haben, durch einen Eingriff von Außen delegitimiert werden. Anderseits besteht
aber auch die Gefahr, dass ein Nichtstun interpretiert wird als: Der Westen lässt
uns im Stich, Gaddafi hat er unterstützt, mit uns will er aber nichts zu tun haben.
Auf jeden Fall muss der Rahmen der Vereinten Nationen gewählt werden, und
die Europäer können nicht die Bremser sein, wenn viele der Revolutionäre
selbst eine Flugverbotszone fordern. So haben die Aufständigen in Bengasi
ausdrücklich keine Intervention mit Bodentruppen gewünscht, wohl aber eine
Flugverbotszone. Darüber sollten wir auch nicht einfach hinwegsehen.

Verschiedene Optionen der Durchsetzung

Selbst wenn der Sicherheitsrat zustimmen sollte, bringt die Durchsetzung eines
Flugverbots einige Herausforderungen mit sich. Zuallererst stellt sich die Frage,
welche Organisation mit der Durchführung beauftragt werden sollte. Die NATO
hätte zwar die notwendigen Kapazitäten, allerdings sprechen die klar westliche
Orientierung und die Erfahrungen in Afghanistan gegen deren führende Rolle.
Die EU wäre im Mittelmeerraum wohl eher zu akzeptieren als die NATO,
allerdings stellt sich die Kapazitätenfrage. Der, theoretisch mögliche, Rückgriff
der EU auf die Kapazitäten der NATO wird durch den Dauerstreit zwischen der
Türkei und Zypern weiterhin erschwert. Schließlich würde eine Durchführung
durch die Vereinten Nationen den Vorteil einer breiten internationalen
Beteiligung bringen, wäre jedoch langsam in der Entsendung und schwerfällig
in der Umsetzung. Würde eine Partizipation einer dieser drei internationalen
Organisationen nicht gelingen, bliebe nur eine ad-hoc Koalition im Auftrag der
Vereinten Nationen. In diesem Fall bedarf es auf jeden Fall der Partizipation
einiger militärisch “großer” Staaten wie der USA oder Großbritanniens. Aber
auch einige arabische und afrikanische Staaten sollten an der Durchführung
beteiligt sein, und wenn nur in symbolischem Umfang.

Umfang

Eine Option besteht in einem vollständigen Flugverbot, was aber eventuell
auch die Versorgung der Zivilbevölkerung und die Opposition behindern
würde. Ein partielles Flugverbot nur für militärische Flugzeuge würde einen
wesentlich höheren militärischen Kontrollaufwand benötigen. Darüber hinaus
gilt es zu klären, ob das gesamte libysche Territorium oder nur
einzelne Gebiete betroffen sein sollen. Schließlich müssen klare Regeln und
ein klares Mandat abgestimmt werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass
das Flugverbot verletzt wird.

Risiken

Hier besteht einerseits ein Risiko bei der technische Durchführung: Bräuchte
man zuerst ein Ausschalten der libyschen Flugabwehr um die Sicherheit der
eingesetzten Flugzeuge zu gewährleisten? Dies würde direkte Angriffe auf
libysche Installationen, gegebenenfalls in von Zivilisten bewohnten Siedlungen,
voraussetzen.
Andererseits gibt es das Risiko, und der erste Fall von niederländischen
Soldaten ist bereits eingetreten, dass Gaddafi Vergeltung gegen die immer
noch in Libyen verbliebenen oder helfenden Europäern ausübt und diese zum
Beispiel als Geiseln gefangen nimmt.

Drei grundlegende Bedingungen

Im Konflikt in Jugoslawien in den 90er Jahren haben wir gelernt, dass verbale
Verurteilungen und Sanktionen nicht immer ausreichen, um schwerste
Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Wir haben aber auch gelernt, und
gerade wir Grüne mussten dies schmerzhaft lernen, dass ein isoliertes Handeln
“des Westens” ohne UN-Mandat schwierige Probleme aufwirft.
Tritt in den nächsten Tagen keine Besserung der Lage in Libyen ein, und sind
alle anderen Mittel ausgeschöpft (Sanktionen, Embargo etc.), ist es an der Zeit,
auch eine friedensschaffende Intervention mit militärischen Mitteln in Betracht
zu ziehen.

Diese muss jedoch stets an drei Bedingungen geknüpft sein: Erstens braucht
es ein klares Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.
Zweitens ist die Einbindung der Afrikanischen Union und der Arabischen Liga
ohne Alternative. Eine eventuelle Militäraktion darf keine westliche Aktion sein,
sondern muss durch ein multilaterales Bündnis durchgeführt werden. Drittens
brauchen wir eine klare Strategie für Aufgaben, Dauer und Abzug der Mission
sowie die Einbindung ziviler Elemente.

 

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