“Der dritte Weg” – Ein Irrweg?
Unterscheiden sich kirchliche von weltlichen Arbeitgebern? Darf man Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen einen Streik untersagen? Missbrauchen die Kirchen ihre arbeitsrechtliche Sonderstellung, um Kosten zu reduzieren? Wie sieht das europäische Ausland die Sonderstellung der Kirchen in Deutschland?
Diesen Fragen stellte sich Franziska Brantner im Rahmen einer von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) veranstalteten Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema „Arbeitnehmerrechte
in kirchlichen Einrichtungen“. Unter Leitung des Industriepfarrers in Ruhestand Martin Huhn diskutierten außerdem Wilfried Schollenberger (SPD Kreisverband Heidelberg), Daniel Wenk (Gesamtausschuss der
Mitarbeitervertretungen der Diakonie Baden) und Mia Lindemann (ver.di). Leider nicht vertreten war nach Absage Jürgen Unraths und Heidi Farrenkopfs die Geschäftsführung der Stadtmission Heidelberg.
Als Reaktion auf die Forderung nach dem Abschluss eines eigenen Tarifvertrages sowie der Ankündigung eines Warnstreiks hatte die Geschäftsleitung der Stadtmission Heidelberg beim Arbeitsgericht Heidelberg eine einstweilige Verfügung erwirkt, die den Beschäftigten des zur Diakonie gehörigen Salem-Krankenhauses die Teilnahme an einem Streik untersagte. Grund ist die Sonderrechtsstellung der Kirchen, der sogenannte Dritte Weg, demzufolge die Arbeitsbedingungen in arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgehandelt werden, in denen sowohl Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als auch die Arbeitgeberseite paritätisch vertreten sind. Arbeitskampfmaßnahmen, wie Streiks, sind kirchenrechtlich untersagt. Nach Ansicht der Kirchen stünden diese dem christlichen Versöhnungsauftrag sowie der Verkündigungsgemeinschaft, die sich aus allen Beschäftigten der kirchlichen Einrichtungen zusammensetze, entgegen. Dies gilt jedoch nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm aus dem Jahr 2011 nicht für sogenannte „verkündungsferne“ Beschäftigte, wie beispielsweise Küchen- und Reinigungspersonal.

Problematisiert wurden in der Diskussion unter anderem die Ökonomisierung des Gesundheitswesens und die Gefahr der Ausnutzung des Dritten Weges als Mittel zur besseren Konkurrenzfähigkeit kirchlicher Unternehmen. Damit verbunden war auch die gesellschaftliche Legitimität der Sonderrechtsstellung der Kirche in Deutschland sowie die Definition „verkündigungsnaher“ und „verkündigungsferner“ Tätigkeiten Gegenstand der Diskussion. Franziska Brantner betonte insbesondere, dass der europaweit einzigartige, aber durch den Lissabonner Vertrag
abgesicherte, Sonderstatus der Kirchen auf der Annahme beruhe, dass sie sich von anderen Arbeitgebern durch einen besonderen Umgang mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unterscheiden. Durch die zunehmende Ökonomisierung des Sektors werde diese Ausnahmestellung und somit auch das Sonderrecht kirchlicher Arbeitgeber jedoch gesellschaftlich in Frage gestellt. Außerdem sei die Streitfrage um niedrige Löhne im
Gesundheitswesen ein Ausdruck der gesellschaftlichen Unterbewertung sozialer Berufe, besonders da diese oft von Frauen ausgeübt würden. Im europäischen Vergleich seien Medikamentenpreise in Deutschland auffallend hoch und Lohnnebenkosten eher niedrig, was Niedriglöhne im Gesundheitswesen begünstige. Zudem sei Deutschland eines der wenigen Länder in Europa, in denen es keinen Mindestlohn gebe.
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Durch nicht erscheinen der sogenannten Geschäftsführung sagt
doch aus, dass diese überhaupt kein Interesse an den Problemen
der Mitarbeiter/innen haben. Behandelt man so sein angeblich
“Höchstes Gut”?????.
Man sollte sich daran gewöhnen endlich von den alten verstaubten Kirchengesetze zu lösen und auf das Verlangen
der Mitarbeiter/innen einzugehen. Jetzt ist die Zeit in
Tarifverhandlungen einzutreten. Denn die Kirche will ja so
offen sein in allen Angelegenheiten.
Wir als Arbeitnehmer/innen sind dies schon lange.