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Europäische Jugendgarantie – Anfrage an die Europäische Kommission

Veröffentlicht am: 1. Dezember 2011

Die Youth Intergroup hat die Kommission um eine schriftliche Stellungnahme zur Frage:

“In der Leitinitiative „Jugend in Bewegung“ betonte die Kommission, wie wichtig ein Jugendgarantie-Mechanismus sei, um zu gewährleisten, dass sich alle jungen Menschen in einem Arbeitsverhältnis, einer Ausbildung oder einer Eingliederungsmaßnahme befinden und nicht inaktiv bleiben, wodurch ihre Beschäftigungsfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt erhöht wird. Welche nächsten Schritte wird die Kommission einleiten, um die Schaffung und Umsetzung eines derartigen Mechanismus in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten?”gebeten.

Hier nun die Antwort von Laszlo Andor, Kommissar für Beschäftigung:

“In den Schlussfolgerungen der Tagung des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) vom 17. Juni 2011 zur Förderung der Jugendbeschäftigung werden die Mitgliedstaaten ersucht, rasch einzugreifen, um junge Erwerbslose schnellstmöglich in die allgemeine oder berufliche Bildung bzw. auf den Arbeitsmarkt zurückzuholen. Hierzu empfiehlt der Rat ausdrücklich die Ausarbeitung eines integrierten Ansatzes nach dem Modell der bereits in einigen Mitgliedstaaten entwickelten „Jugendgarantie“.

Im Rahmen der Strategie Europa 2020 wird die Kommission in ihren länderspezifischen Empfehlungen für das nächste Jahr schwerpunktmäßig auf die Situation der jungen Menschen im jeweiligen Mitgliedstaat eingehen. Ferner unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten durch die Förderung des wechselseitigen Lernens und des Austausches bewährter Verfahren im Rahmen des Programms PROGRESS*. Mit der neuen Initiative „Chancen für junge Menschen“, die Präsident Barroso in seiner Rede zur Lage der Europäischen Union am 28. September 2011 im Parlament angekündigt hat, sollen junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, hauptsächlich in zweierlei Hinsicht unterstützt werden: Zum einen sollen diejenigen, die ohne Berufsabschluss aus der allgemeinen oder beruflichen Bildung ausgeschieden sind, wieder in die Schule bzw. die Berufsausbildung zurückgeholt werden und zum anderen sollen diejenigen mit Abschluss, die keine Arbeit gefunden haben, die Chance bekommen, Arbeitserfahrung zu sammeln.

Bei Zustimmung der Haushaltsbehörde wird die Kommission 2012 mit der Durchführung eines Pilotprojekts zur Einführung von Jugendgarantien gemäß dem Vorschlag des Parlaments beginnen.”

*12 länderübergreifende Projekte sind Mitte 2011 angelaufen. Weitere Projekte werden derzeit ausgewählt.
Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Jugend, Soziales und Bildung


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