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Nach deutlichem Ja zum EU-Beitritt Kroatiens ist Europaparlament weiterhin gefragt

Pressemitteilung | Veröffentlicht am: 1. Dezember 2011

Das Europäische Parlament hat heute mit großer Mehrheit seine Zustimmung zum Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union gegeben. Damit wird das Land voraussichtlich am 1. Juli 2013 28. Mitglied der EU. Dazu erklärt Franziska Brantner, außenpolitische Sprecherin der Fraktion Grüne/EFA:

“Ich gratuliere der kroatischen Regierung und vor allem allen Kroatinnen und Kroaten zu dem, was sie über das letzte Jahrzehnt erreicht haben. Das deutliche Ja des Europaparlaments zum Beitritt des Landes erkennt diese Leistung an.

Der Reformprozess ist damit aber noch nicht abgeschlossen. Kroatien muss seine Reformen mit ungemindertem Elan weiter vorantreiben, vor allem in den Bereichen Korruptionsbekämpfung, Justizreform, Verfolgung von Kriegsverbrechen durch die kroatische Justiz und Schutz von Minderheiten. Ich freue mich daher auch sehr darüber, dass der Antrag der EVP abgelehnt wurde, die Kritik an den gewaltsamen Ausschreitungen gegen die letzte Pride Parade des Lesben und Schwulen in Split aus der Resolution des Parlaments zu streichen.

Nach der Abstimmung ist das Europaparlament nach wie vor gefragt. Zum einen muss das Parlament sicherstellen, dass die versprochenen Reformen bis zum Beitritt alle umgesetzt werden und die Europäische Kommission die Fortschritte mit Sorgfalt und ohne falsche Zurückhaltung überprüft. Für uns Grüne heißt das konkret, dass das Parlament die Monitoring-Berichte der Kommission über die Reformfortschritte Kroatiens eingehend prüfen und, falls notwendig, klare Empfehlungen an die Kommission und die kroatische Regierung aussprechen muss (1). Zum anderen ist es die Aufgabe der Europaabgeordneten, die Menschen in der EU davon zu überzeugen, dass der Erweiterungsprozess im westlichen Balkan auch in ihrem ureigensten Interesse ist. Denn der Erweiterungsprozess kann nur mit der Unterstützung der Menschen in Europa weiterhin erfolgreich fortgeführt werden.”

Anmerkung:

(1) Laut dem Entwurf des Beitrittsvertrags zwischen der EU und Kroatien wird die Kommission alle sechs Monate einen Monitoring-Bericht über die Fortschritte Kroatiens vorlegen, insbesondere mit Bezug auf Justiz, Grundrechte und Wettbewerbspolitik.

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