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Verbraucherschutz bei Mobilfunkgebühren gilt

Veröffentlicht am: 9. Juni 2010

Luxemburg. Jetzt ist es amtlich: Telefonieren im Ausland darf nie wieder so viel kosten wie bisher. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft” unterstrich die EU nun einmal mehr die Notwendigkeit, die Verbraucher vor überteuerten Kundenentgelten zu schützen. Das Gericht lehnte in seinem Spruch die Klage von vier europäischen Mobilfunkanbietern gegen die Obergrenzen für Roaminggebühren für Telefonie und das Schreiben von SMS innerhalb der Union ab. “Dieses Urteil ist ein Bekenntnis zu einer fairen Wettbewerbs- und Preispolitik in Europa”, freute sich Franziska Brantner, Europaabgeordnete der Grünen/EFA über die Entscheidung des Gerichts.

Das Gericht stellte fest, dass die Verordnung geeignet sei, den Wettbewerb und ein konstruktives Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und daher rechtskräftig sei. In diesem Zusammenhang bescheinigte es überdies, dass das Niveau der “Endkundenentgelte” für die Auslandsroaming-Dienste die realen Kosten dermaßen überstieg, dass man nicht mehr von einem wirksamen Wettbewerb sprechen konnte. “Diese durchaus als Abzocke beschreibbaren Preisdimensionen sind jetzt offiziell bestätigt. Die Mobilfunkanbieter, wie auch andere Dienstleistungsanbieter, sollten daraus lernen, dass Profitgier nicht vor Gemeinwohl gestellt werden darf”, erklärte Brantner dazu.

Als zweiten Punkt machte das Gericht deutlich, dass die “Entgeltobergrenzen auf Endkundenebene als zum Schutz der Verbraucher gegen überhöhte Entgelte geeignet anzusehen” seien. Damit gelten weiterhin folgende Obergrenzen im EU-Ausland:
- maximal 43 Cent (+Mehrwertsteuer) je Minute für abgehende Gespräche
- maximal 19 Cent (+Mehrwertsteuer) je Minute für eingehden Gespräche
Auch für Datenübertragungen aus dem Internet und SMS-Kurznachrichten gelten solche Obergrenzen. Zu den Obergrenzen fügt Franziska Brantner hinzu: “Bei Inkrafttreten der Verordnung lag der durchschnittliche Preis für einen Roaminganruf bei exorbitanten 1,15 Euro – was fünfmal so hoch war wie die tatsächlichen Kosten für den Dienstleister. Gerade wenn man sich diese Zahlen in Erinnerung ruft, wird einem bewusst, was die EU damit für die Bürgerinnen und Bürger der EU bewirkt hat.”

Quellen:

http://www.kostenlose-urteile.de/EuGH-Roamingverordnung-der-EU-ist-gueltig.news9757.htm

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62008J0058:DE:HTML

Von Joel Wardenga.

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